Teilnahmegebühren
Mitglieder einer Architektenkammer oder einer Ingenieurkammer entrichten dieselbe Gebühr wie Mitglieder der Ingenieurkammer Bremen.
Reduzierungsmöglichkeit
Auf Antrag wird die Seminargebühr für eine Veranstaltung der Architektenkammer Bremen oder der Ingenieurkammer Bremen für Mitglieder der Ingenieurkammer Bremen um 50 % reduziert, wenn für das Kammermitglied der Fall der unbilligen Härte vorliegt.
Als Grundlage für die Nachweiserbringung zu einem solchen Fall dient § 7 Abs. 3 der Beitragsordnung in Verbindung mit § 2, Abs. 1 bis 3 der Grundsätze für den Erlass, Ermäßigung, Stundung und Niederschlagung von Beiträgen und Gebühren.
Ingenieurkammer Bremen
Körperschaft öffentlichen Rechts
Geeren 41/43
28195 Bremen
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Telefax: 0421 302692
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