PROGRAMM

Zusätzliche Teilnahmebedingungen der Architektenkammer Niedersachsen

 

Teilnahmegebühren

Mitglieder anderer Architektenkammern erhalten den Mitgliedstarif.

Maßgeblich für die Gebührenbemessung ist der Status der teilnehmenden Person.

 

Zuschüsse

Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen, die die Voraussetzung für eine Beitragsermäßigung gemäß § 6 Abs. 2 der Beitragsordnung erfüllen, zum Anmeldezeitpunkt aufgrund der Erziehung eines Kindes, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine berufliche Tätigkeit ausüben, Kurzarbeitergeld beziehen oder die zum Anmeldezeitpunkt arbeitslos gemeldet sind, können auf schriftlichen Antrag für Veranstaltungen der Architektenkammer Niedersachsen einen Zuschuss erhalten, sofern dieses bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt ist und solange Haushaltsmittel vorhanden sind.

Höhe des Zuschusses

  • für eintägige Veranstaltungen: 50 % der Gebühren / bei Kurzarbeit 30 % der Gebühren
  • für zwei- bis viertägige Veranstaltungen: 30 % der Gebühren / bei Kurzarbeit 20 % der Gebühren
  • für mehr als viertägige Veranstaltungen: 20 % der Gebühren / bei Kurzarbeit 10 % der Gebühren

Anträge auf Bezuschussung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Voraussetzungen der Bezuschussungen sind durch geeignete Nachweise zu belegen.

 

Teilnahmebescheinigungen

Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung gelten folgende Bedingungen:

Bei Online-Veranstaltungen muss die Webcam des Teilnehmenden bis zum Ende der Veranstaltung eingeschaltet sein.

Bei Vor-Ort-Veranstaltungen muss die Anwesenheit des Teilnehmenden durch Unterschrift auf der Teilnehmerliste nachgewiesen und die Veranstaltung bis zum Ende besucht werden.

Kontakt

Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 28096-61
Telefax: 0511 28096-69
fortbildung(at)aknds.de
www.aknds.de