PROGRAMM

Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen

Zwei Kammern unter einem Dach: Im Bundesland Bremen haben sich die Architektenkammer und die Ingenieurkammer in einer gemeinsamen Geschäftsstelle zusammengetan. Beide Institutionen sind dabei jedoch eigenständig geblieben, die jeweiligen Gremien tagen unabhängig voneinander. Eine der Ausnahmen hiervon bildet der Ausschuss Fort- und Weiterbildung, der sich aus Mitgliedern beider Kammern zusammensetzt und gemeinsam das Fort- und Weiterbildungsprogramm beschließt.

Die Kooperation von Architekten und Ingenieuren im Bereich der Fortbildung macht Sinn, weil ein großer Teil der Seminarthemen für beide Berufsstände gleichermaßen relevant ist und weil die Mitglieder von der größeren thematischen Vielfalt der Angebote profitieren. Dieses Prinzip wurde durch die Kooperation mit den niedersächsischen Kammern seit dem Jahr 2007 erfolgreich weiter entwickelt und findet seinen Ausdruck in dem gemeinsamen Fortbildungsportal www.fortbilder.de. Ziel des vernetzten Angebots ist es insbesondere, die Mitglieder bei der Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht zu unterstützen und ihnen eine möglichst große Themenbreite in der gesamten Region Niedersachsen-Bremen zur Verfügung zu stellen.

Die Mitglieder der Architektenkammer Bremen unterliegen seit dem 01.01.2018 der Nachweispflicht über die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht. Die Fortbildungssatzung sowie ergänzende Informationen finden Sie hier.

Die Absolventenfortbildung als Eintragungsvoraussetzung gilt im Land Bremen für Absolventen, die im Wintersemester 2016/2017 oder später ihr Studium begonnen haben. Die Bestimmungen orientieren sich an der Absolventenfortbildung im Land Niedersachsen. Rückfragen richten Sie bitte an Kristin Kerstein, 0421 1626895, kk@akhb.de. 

Kontakt

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Telefon: 0421 1626890
Telefax: 0421 1626899
info(at)akhb.de
www.akhb.de