Anmeldungen sind nur in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder diese Homepage möglich und verbindlich. Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen erhalten Sie nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Die Teilnahmegebühren sind bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Die Gebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung und Rechnung fällig. Überweisen Sie die Teilnahmegebühr bitte erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung auf das Konto des Veranstalters mit folgenden Angaben: Name des Teilnehmers, Bezeichnung und Nummer der Veranstaltung und ggf. Rechnungsnummer. Die Bankverbindung finden Sie auf der Rechnung.
Die Mitgliedstarife gelten bei allen Veranstaltungen für Mitglieder der Architektenkammern Bremen und Niedersachsen sowie für die Mitglieder der Ingenieurkammern Bremen und Niedersachsen. Die Mitgliedstarife werden ggf. auch anderen Personengruppen (z.B. Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern, Absolventen) zuerkannt. Hierzu rufen Sie bitte die zusätzlichen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters über den entsprechenden Link am Ende dieses Textes auf.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse oder Nachlässe erhalten. Einzelheiten hierzu finden Sie ebenfalls in den zusätzlichen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Bitte belegen Sie Ihren Status (z.B. Kammermitglied, Absolvent) durch geeignete Nachweise. Die günstigere Gebühr wird nur gewährt, wenn die Belege innerhalb einer Woche nach Anmeldung vorliegen. Wird der Nachweis nicht gebracht, gilt der Tarif für Gäste.
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Abmeldung bis 12 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis 3 Werktage vor der Veranstaltung wird ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr erhoben, maximal jedoch 500,- Euro. Bei einer Stornierung ab 2 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung oder in den Fällen, in denen der Rücktritt nicht schriftlich bis zum Veranstaltungsbeginn erklärt wird, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten, maximal jedoch 500,- Euro. Erfolgt die Abmeldung nach Beginn der Veranstaltung oder erscheint die betreffende Person ohne vorherige Abmeldung zur Veranstaltung nicht, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgeblich ist der Zugang der Abmeldeerklärung beim Veranstalter.
Sofern ein Ersatzteilnehmer durch den Veranstalter oder den zurückgetretenen Teilnehmer rechtzeitig gestellt werden kann, entfällt die Stornogebühr. Stehen mehrere Personen als Ersatz zur Verfügung, so wählt der Veranstalter den Ersatzteilnehmer aus.
In Ausnahmefällen sind organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen (z.B. Raum, Referent) möglich. Muss eine Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung des Referenten, Unterbelegung oder aus sonstigen Gründen abgesagt werden, erfolgt – soweit möglich – eine unverzügliche Benachrichtigung. Es werden nur die bereits bezahlten Seminargebühren zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z. B. Reisekosten, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
Für Exkursionen können gesonderte Teilnahme- und Stornobedingungen gelten.
Architektenkammer Niedersachsen
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