Datum
Freitag, 21.03.2025,
09:00 Uhr
-
16:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)) angerechnet.
Schon seit 2011 stellt die KfW neben der mathematischen Erfüllung des Nachweises weitere Forderungen. Für die Förderung ist allgemein die Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen (eingetragen in die Liste der Energie-Effizienz-Experten) verbindlich nachzuweisen. In der Hauptsache sind dies Ingenieurskollegen, die die erforderlichen Berechnungen, Nachweise und Überwachungen durchführen.
Der Sachverständige muss danach mindestens folgende Leistungen erbringen:
• spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau
einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den
Heizungsplaner,
• Prüfung des Leistungsverzeichnisses,
• mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen
eventueller Bekleidungen, einschließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie
der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,
• Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer
Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und
der Einregulierung der Anlage.
Wie läuft das praktisch ab? Was bedeutet „mindestens“? Welche Parameter gehen an den Heizungsbauer? Wer rechnet das Lüftungskonzept? Wie sieht ein Luftdichtheitskonzept aus? Was sind ergänzende technische Einweisungen? Was genau bedeutet ggf.? Wie prüfe ich die Einregulierung der Anlage?
Wie läuft das bei der Begleitung von Einzelmaßnahmen bei der Förderung nach BAFA ab?
Das Online-Seminar geht anhand eines Beispielobjektes chronologisch vor. Es wird auch gezeigt, welche Bereiche delegiert werden können (und an wen) und wie diese zu dokumentieren sind.
Folgende Schwerpunkte werden behandelt:
• Fördervoraussetzung mathematisch?
• Berechnung von Wärmebrücken und Gleichwertigkeitsnachweis
• Luftdichtheitskonzept DIN 4108-7
• Lüftungskonzept DIN 1946-6
• Leistungsverzeichnis unter GEG – Aspekten
• Dokumentation während und nach den Baustellenbesuchen
• Prüf-Protokolle Haustechnik für Warmwasser, Kaltwasser, Lüftung, Solar
• Übergabe der Haustechnik
Neben der Erläuterung der Vorgehensweise werden auch viele Vordrucke gezeigt, damit die Aufgaben überschaubar und rechtssicherer werden.
Referenten
Dipl.-Ing. Friedrich Fath
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (à 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2125-027
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de