Datum
Freitag, 13.06.2025,
09:00 Uhr
-
14:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Die Abrechnung von Ingenieurleistungen ist mit der HOAI 2021 flexibler geworden: Einerseits weist die HOAI nur noch „Orientierungswerte“ auf, andererseits bietet § 7 HOAI ein „Auffangpreisrecht“, wenn konkrete Vereinbarungen fehlen. Dazu kommen besondere Schwierigkeiten, wenn es sich um „Altverträge“ handelt, die vor Inkrafttreten der HOAI 2021 abgeschlossen wurden, gerade wenn sie noch nicht beendet sind.
Wie können typische Fehler und Fallstricke bei der Abrechnung von Ingenieurleistungen vermieden werden? Die HOAI ist weiterhin Grundlage des Honorars für die klassischen Leistungen der Ingenieure und Architekten. Oft werden Honoraransprüche verschenkt, weil Fehler bei der Vertragsgestaltung oder in der Rechnungsstellung zum Ausschluss von Honoraransprüchen führen. Anhand von Fällen aus der Praxis werden Anspruchsgrundlagen und typische Fehler erläutert. Das Seminar richtet sich an Fortgeschrittene und baut auf dem Grundlagenseminar auf, kann aber auch ohne dieses wahrgenommen werden.
Behandelt werden im Online-Seminar insbesondere:
Gegenstand des Seminars wird auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (Urteile C-377/17 vom 4. Juli 2019 und C-261/20 vom 18. Januar 2022) sowie des BGH (Entscheidungen vom 2. Juni 2022 – VII ZR 174/19, VII ZR 229/19, VII ZR 12/21 – sowie vom 5. Oktober 2022 – VII ZR 140/17 – und vom 3. November 2022 – VII ZR 724/21) und der Obergerichte sein.
Referenten
Dr. Markus Wessel
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 6 Fortbildungsstunden /-punkten (à 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2125-065
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de