Datum
Montag, 15.09.2025,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Schalltechnische Belange müssen rechtzeitig in die Gebäudeplanung integriert werden. Hierzu gehören die Festlegung der Anforderungen an den Schallschutz, die Grundrissplanung, die Auswahl der Baustoffe und der Konstruktionen, die Berechnungen und die Qualitätskontrolle während der Ausführung. Bei Bestandsgebäuden muss die schalltechnische Bestandsaufnahme die Grundlage für die weiteren Planungsschritte bilden.
Schallschutzmängel können vermieden werden! Sie sind die Folge von Planungs- und Ausführungsfehlern, die auf nicht ausreichende Kenntnis schalltechnischer und rechtlicher Zusammenhänge zurückzuführen sind. Das Problembewusstsein für die rechtzeitige Einbeziehung schalltechnischer und rechtlicher Aspekte in die Planung wird geschult. Falsche Einschätzungen der geschuldeten Leistung, falsche Planungsentscheidungen und in Folge Bauprozesse über Schallmängel sollen vermieden werden.
Ziel des Seminars ist deshalb zum einen, den bauordnungsrechtlich einzuhaltenden und den – getrennt hiervon zu betrachtenden – zivilrechtlich geschuldeten Schallschutz im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Schallschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen sollen schalltechnische Prinzipien und Nachweismethoden sowie typische Schallschutzmängel anschaulich behandelt und Planungs- und Konstruktionshinweise zur Vermeidung dieser Mängel gegeben werden.
Diese Themen werden anhand von Beispielen aus der Praxis und mit dem notwendigen theoretischen Hintergrund erläutert:
Referenten
Professor Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge, Nürnberg
Max. Teilnehmer
35
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen, Sachverständige
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1225-019
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de