Datum
Donnerstag, 08.05.2025,
09:30 Uhr
-
13:00 Uhr
ZUR ANMELDUNG
Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
Für das Ziel eines klimaneutralen Gebäudesektors ist ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien unabdingbar. Zum Jahresbeginn 2024 ist das neue Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten, in dem der Ausbau Erneuerbarer Energien konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet ist. Für das Erreichen dieses Ziels wird die nachträgliche Installation von Solaranlagen auf Bestandsdächern immer wichtiger.
In Niedersachsen gilt bereits seit dem 01.01.2023 (nach NBauO) eine PV-Pflicht beim Neubau baulicher Anlagen und gewerblicher Gebäude, seit dem 01.01.2024 bei allen Neubauten öffentlicher Gebäude und ab 2025 wird die PV-Pflicht für alle Bauten und baulichen Anlagen mit mehr als 50 m² Dach gültig. Und: Die PV-Pflicht ist künftig auch bei grundlegender Dachsanierung zu erfüllen, also wenn eine neue Dachhaut installiert wird.
In Bremen gibt es das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG), in dem bereits seit dem 01.07.2024 eine anlassbezogene Pflicht verankert ist, bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung eine oder mehrere PV-Anlagen zu installieren.
Voraussetzung für die erforderliche weitere Verbreitung von Solaranlagen (PV-Anlagen und Solarthermieanlagen) ist eine Steigerung der Akzeptanz und eine sichere Montage der Anlagen auf Bestandsdächern.
Doch welche Randbedingungen müssen bestehende Dächer erfüllen, um darauf schadenfrei Solaranlagen installieren zu können?
Was ist bei der Schnittstelle zwischen Solaranlage und Dachkonstruktion im Bestand zu berücksichtigen?
Welche Regelwerke gibt es bzw. welche werden demnächst veröffentlicht?
Diese und andere Fragestellungen sollen im Rahmen des Seminars thematisiert und mit den Teilnehmenden diskutiert werden.
So funktioniert Ihr Online-Seminar
Referenten
Dipl.-Ing. Géraldine Liebert, Architektin, saSV für Schall- und Wärmeschutz, AIBAU gGmbH, Aachen.
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
40
Gebühr
Kammermitglieder, Absolvent:innen, Juniormitglieder: 100 EUR.
Gäste: 200 EUR.
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 4 Fortbildungspunkten à 45 Minuten anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3125-14
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de