Datum
Mittwoch, 05.11.2025,
10:00 Uhr
-
14:00 Uhr
ZUR ANMELDUNG
Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
Das beste Mobilitätskonzept hat wenig Wirkung, wenn die Kommunikation nicht stimmt. Deshalb ist es in Bremen verpflichtend zusammen mit dem Mobilitätskonzept nach Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) auch ein Kommunikationskonzept zu entwickeln und einzureichen. Wie man mit welchen Zielgruppen kommuniziert und welche Hilfestellung die Stadtgemeinde dabei bieten kann ist Fokus dieses Moduls.
Programm:
10:00 Uhr Begrüßung
10:15 Uhr Auffrischung MobBauOG – Was fordert das Gesetz für die Mobilitätskonzepte? Welche Möglichkeiten des Mobilitätsmanagements gibt es?
10:30 Uhr Zielgruppen der Mobilitätskonzepte – Warum ist eine Zielgruppengerechte Kommunikation wichtig? Wie unterscheiden sich ihre Bedürfnisse?
11:00 Uhr Pause
11:15 Uhr Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunikation – vom Flyer bis zum Tag der Offenen Tür
12:15 Uhr Interaktive Session: Wie gestalte ich die passende Kommunikation zu meinem Objekt? Ablaufplan und Zielgruppengerecht.
Die Veranstaltung ist Teil einer EU-geförderten Fortbildungsreihe der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen des „SHARE-NorthSquared“ Projekts und wird daher gebührenfrei angeboten
Über den Lehrgang:
Mobilitätsmanagement ist die zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des individuellen Mobilitätsverhaltens. Mobilitätsmanagement betrachtet dabei alle Verkehrsträger gemeinsam und zeigt umweltschonende und zukunftssichere Lösungen auf, mit denen Menschen ihre Wege zurücklegen und tägliche Mobilitätsbedürfnisse befriedigen können. Da jede Immobilie Verkehr - fließenden sowie ruhenden – verursacht, stehen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements zur Erfüllung des Stellplatznormbedarfs in der Stadtgemeinde Bremen an erster Stelle, gefolgt von der Herstellung von Kfz-Stellplätzen und erhöhten Anforderungen an die Anzahl und Qualität von Fahrradabstellplätzen. Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) regelt seit dem 1. Oktober 2022 in der Stadtgemeinde Bremen die Pflicht Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sowie Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder herzustellen. Es gilt für den Neubau sowie für Nutzungsänderungen vorhandener Gebäude.
Mit jedem Bauantrag muss ein Mobilitätskonzept mit eingereicht werden. Das Ziel der Mobilitätskonzepte und Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ist zu einer Reduzierung des Besitzes und der Nutzung von Kraftfahrzeugen beizutragen und damit einhergehend eine Reduzierung der Nachfrage nach Kfz-Stellplätzen zu erzielen. Die Optionen für die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sind vielfältig.Referenten
Cornelia Cordes, Ref. Strategische Verkehrsplanung, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS)
Min. Teilnehmer
8
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Die Veranstaltung ist gebührenfrei.
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 4 Fortbildungspunkten / -stunden anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3225-02
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de