Datum
Montag, 30.09.2024,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Architektenkammer Niedersachsen
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Ateliergebäude der Architektenkammer
Die HOAI ist zwar seit 2021 keine verbindliche Honorarordnung mehr, sie gilt aber weiterhin, wenn keine Vereinbarung in Textform etwas anderes regelt. Sie kann zwischen den Planenden und den Auftraggebenden vereinbart werden, unabhängig davon besteht für beide Parteien die Freiheit, Honorare abweichend von der HOAI zu vereinbaren. Möglich ist weiterhin, sofern die entsprechende Textform beachtet wird, Pauschalhonorare oder Stundensätze für die Planungsleistung zu vereinbaren. Sofern keine Vereinbarung in schriftlicher Form (Textform) vorliegt, gilt der Basishonorarsatz, früher Mindestsatz, als vereinbart.
Grundlegende Voraussetzung für den Honoraranspruch ist ein wirksamer Abschluss eines Innenarchitekten- oder Architektenvertrages. In diesem Seminar wird praxisnah aufgezeigt, wie man sichere Honorare vereinbart und was man beim Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Vertrages beachten muss, um ein angemessenes Honorar zu erhalten.
Die Besonderheiten bei der Planung von Innenräumen hinsichtlich der Anzahl der Objekte, der Zuschläge bei Umbau und Modernisierung, der Zuschläge bei Berücksichtigung abgeschlossener Gebäudeplanungen
und der Ermittlung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei Innenräumen werden ausführlich behandelt.
Wichtige „Innenarchitekt*innen-Themen“ wie die Aufteilung von Zuständigkeiten und damit verbunden der anrechenbaren Kosten zwischen Gebäude- und Innenraumplaner und der formale Umgang mit und die Vergütung von Änderungswünschen der Bauherren werden anhand von Beispielen und Handlungsempfehlungen von den zwei Referierenden, einem Juristen und einer Innenarchitektin, erläutert.
Seminaraufbau:
A. Der Vertrag der Innenarchitekt*in oder der Architekt*in
B. Das Honorar der Innenarchitekt*in
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Innenarchitektin bdia, Ehrenmitglied bdia, Sachverständige für Honorare von Leistungen der Architekten/Innenarchitekten, Frankfurt|Main
Prof. Dr. Peter Fischer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, bdia-Vertrauensanwalt, Oldenburg
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Sachverständige
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1224-087
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61 / -56
fortbildung(at)aknds.de