Datum
Dienstag, 11.03.2025,
09:00 Uhr
-
13:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Die Neuregelungen sollen ggf. bereits ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die zahlreichen Stellungnahmen betroffener Fachkreise zeigen jedoch schon jetzt, dass noch viele Fragen offen sind.
Erklärter Zweck der anvisierten Neuregelung ist es, kostengünstiges und „innovatives“ Bauen zu befördern. Hierzu wird ein neuer „Gebäudebauvertrag für fachkundige Unternehmen“ sowie vor allem eine Regelung vorgeschlagen, die Baubeteiligten eine rechtssichere Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtern soll.
Das Seminar stellt „alte“ sowie „neue“ Rechtslage vergleichend dar, um auf dieser Grundlage nachvollziehbar zu machen, was sich wirklich ändern könnte, wo alles beim Alten bleiben muss und vor allem, welche Handlungsoptionen und Folgen sich so oder so für eine rechtssichere Vertragspraxis ergeben.
Schwerpunkte:
Referenten
RAin Elke Schmitz
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 5 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2125-089
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de