Datum
Dienstag, 27.05.2025,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Architektenkammer Niedersachsen
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Ateliergebäude der Architektenkammer
Das deutsche Wertermittlungsrecht wurde novelliert und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Konkret wurden die bisherige ImmoWertV 2010 sowie die verschiedenen Richtlinien durch eine vollständig überarbeitete ImmoWertV 2021 abgelöst und sind in 2023 mit ergänzenden Anwendungshinweisen (ImmoWertA) komplettiert worden.
Ziel des Gesetzgebers war, das Wertermittlungsrecht insgesamt neu zu regeln, eine bundesweite Grundstücksmarkttransparenz herzustellen und einheitliche Modellansätze zur Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu schaffen, die für freie Grundstückssachverständige herangezogen werden sollen.
In diesem Seminar werden die wesentlichen Neuerungen behandelt und Anwendungshinweise für die tägliche Praxis besprochen und diskutiert.
Folgende Themenfelder werden behandelt:
Referenten
Dipl.-Ing. Andreas Ostermann FRICS, Immobiliengutachter HypZert F/M
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen, Sachverständige
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1125-033
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de