Datum
Montag, 10.02.2025,
09:00 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)) angerechnet.
Mit der ersten Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz von 2023 wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Hierdurch gewannen einmal mehr die Wärme- und Kälteerzeugersysteme an Bedeutung, die mit einem möglichst hohen Anteil erneuerbarer Energien ausgestattet sind.
Durch die zweite Änderungsnovelle von 2024 wurde der Einsatz erneuerbarer Energien oder die Nutzung unvermeidbarer Abwärme auf einen Pflichtanteil von 65 % erhöht.
Ausgehend von den jeweiligen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Neu- und Altbauten werden schwerpunktmäßig im Seminar anschaulich die Erfülloptionen aus dem § 71 und die Verrechnungsmöglichkeiten bei der Kombination unterschiedlicher Systeme erläutert. Weiterhin werden Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber den früheren Regelungen aus dem Erneuerbaren Wärmeenergien Gesetz vorgestellt.
Schwerpunkte:
Referenten
Architekt Dipl.-Ing. Stefan Horschler
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2125-004
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de