Datum
Dienstag, 14.01.2025,
09:30 Uhr
-
13:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
Gebäude aus Raummodulen sind aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades und damit verbundener guter Qualität bei kurzen Planungs- und Bauzeiten beliebt. Die Vorfertigung in Serie verkürzt den Planungszeitraum und trägt dazu bei, Zustimmungsrisiken und -zeiträume zu verringern.
Betrachtet werden Raummodule, deren tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile maßgeblich aus Holz und Holzwerkstoffen bestehen. Die Raummodule werden zu Gebäuden bis einschließlich der Gebäudeklasse 5 zusammengefügt. Im Fokus stehen die Gebäudeklassen 4 und 5.
Bei konventionellen Bauvorhaben aus mineralischen Baustoffen sind Technische Regeln für gewöhnlich ausreichend als Planungsgrundlage vorhanden. Es wird davon ausgegangen, dass die Planung aus den Leistungsphasen 1 - 4 der HOAI in der Werkplanung entsprechend Technischen Regeln detailliert und bemessen werden kann; inklusive dem Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit zu tragenden und aussteifenden und/oder raumabschließenden Bauteilen samt Fugen und Anschlüssen.
Im Holzbau allgemein läuft der gewohnte Planungsablauf sinnvollerweise nicht chronologisch gemäß den Leistungsphasen der HOAI ab. Der Planungsprozess muss ganzheitlich angegangen werden. Diese Fragen aus den Leistungsphasen 5 und 8 stehen schon in der Entwurfsplanung an zentraler Stelle:
Der Neubau einer Schule kann zum ersten Schultag den Betrieb nicht aufnehmen. Der Holzbauunternehmer kann die Übereinstimmung seiner Bauausführung mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) nicht erklären. Diesen Anwendbarkeitsnachweis hat er nicht und sonst auch niemand beantragt.
Weder Baustoff noch Bauweise sollen Schuld am geplatzten Schulstart sein. Daher fragen wir uns jetzt:
Hätte der Holzbauunternehmer die vBG erwirken müssen? Hätte er erkennen müssen, dass eine vBG erwirkt werden muss? Wenn nicht er, wer dann?
Welche Wege müssen beschritten werden, um dem Unternehmer gemäß MHolzBauRL Abschnitt 8.2 [1] die Erklärung der Übereinstimmung seiner Bauausführung zu ermöglichen?
Diese Kernfrage lässt anklingen, dass ein Unternehmer u. U. sinnvollerweise Unterstützung benötigt. Warum er unterstützt werden sollte, wie und von wem; das wird hier beleuchtet.
Seminarinhalte:
So funktioniert Ihr Online-Seminar
Für die Durchführung der Online-Seminare haben die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen einen digitalen Lernraum eingerichtet: www.akikhb-lernraum.de.
Dort finden Sie die Seminarunterlagen und einen Link zum Live Online Meeting Raum, in dem die Live Sessions stattfinden. Für die Nutzung des digitalen Lernraums erhalten Sie einmalig vor Ihrem ersten Online-Seminar die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Seminarbereich. Dort werden alle bei der AK und IK gebuchten Seminare angezeigt.
Um an Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie lediglich einen PC oder Laptop mit Audiofunktionen und Internetzugang. Die Teilnahme per Tablet oder Smartphone ist ebenfalls möglich. Die Seminare werden mit der Software „Zoom“ durchgeführt.
Referenten
Dipl.-Ing. Dina Pedrotti, Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH.
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Kammermitglieder, Absolvent:innen: 100 EUR
Gäste: 200 EUR
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 4 Fortbildungspunkten /-stunden anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3224-26
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de