Datum
Samstag, 08.03.2025,
09:00 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Nur selten werden Bauprojekte so durchgeführt, wie es ursprünglich in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen war. Änderungen nach Vertragsabschluss liegen in der Natur des Baugeschehens. Es stellt sich die Frage, ob man durch die richtige Vertragsart bzw. die geschickte Formulierung von Verträgen die Nachtragsflut in Grenzen halten oder gänzlich abwehren kann? Sofern es aber zur Umplanung kommt, ist zu klären, ob der Planer auch einen Ausschreibungstext für die Nachtragsleistung formulieren muss, oder ob dies direkt vom Bauunternehmer kommen soll. Es ist ebenfalls fraglich, wer den Nachtrag zu prüfen hat? Macht das der bauleitende Architekt oder der Planer? Sofern diese grundlegenden Fragen geklärt sind, muss der Nachtragsprüfer die einschlägigen Regelungen der Prüfung kennen und beherrschen. Wie wird vertragsgemäß geprüft? Was ist eine Prüfung nach marktüblichen Preisen? Was ist die Urkalkulation? Wie geht der Architekt mit dem „Kalkulationsirrtum“ um? Können angeordnete Mehrmengen über die 10%-Klausel der VOB/B abgerechnet werden? Wann macht man eine Gemeinkostenausgleichsberechnung? Hat der Auftragnehmer Mehr- oder Mindermengen anzukündigen? Wie werden Nachträge beim Pauschalpreisvertrag bewertet? Können Stundenlohnarbeiten auch als Nachtrag abgerechnet werden?
Grundlagen
Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Anspruchsgrundlagen des Auftragnehmers
Anspruchsdurchsetzung des Auftragnehmers
Referenten
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Absolvent*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten à 45 Min.
Veranstaltungsnummer
1125-066b
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61 / -56
fortbildung(at)aknds.de