Datum
Donnerstag, 08.05.2025,
09:00 Uhr
-
12:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Es ranken sich die wildesten Diskussionen rund um dieses Thema.
Dabei hat der Auftraggeber nach der Landesbauordnung eine Person zu benennen, die auf der Baustelle „öffentlich-rechtliche Interessen“ sowie „die allgemeine Ordnung“ durchsetzt. Nicht mehr … nicht weniger!
Bis vor einigen Jahren entsprach es der Lebenswirklichkeit, dass der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt den Bauleiter nach LBO „zur Verfügung“ stellte. Dabei ist diese Leistung eine „Besondere Leistung“ nach der Leistungsphase 8. Ohne gesonderte Beauftragung ist somit keine Leistungserbringung geschuldet.
Im Kurzseminar wird der Sachverhalt sinnstiftend aufgeklärt.
Es werden Strategien entwickelt, dem unkundigen Auftraggeber den Unterschied zwischen Bauleitung nach LBO und Objektüberwachung zu erläutern.
Sofern der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt die Leistung der Bauleitung nach LBO erbringen will, werden auch dafür Strategien entwickelt, damit das Haftungsrisiko für den Bauleiter nach LBO überschaubar bleibt.
Referenten
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 4 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten à 45 Min.
Veranstaltungsnummer
1125-059
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de