Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Ein bestehendes Gebäude umzuplanen und umzubauen, ist bereits eine Herausforderung. Da beißt man sich als Entwurfsverfasser*in und Bausachverständige(er) die Zähne aus, allein um mit vertretbarem Aufwand bestehende Strukturen neuen Bauwünschen anzupassen. Und dann kommt noch die Auseinandersetzung mit der Rechtsordnung hinzu. Denn bei erheblichen Änderungen des Bestandes gilt zunächst der Anspruch, dass er dem gesetzlichen Standard eines Neubaus anzugleichen sei. Das zieht oftmals einen Aufwand nach sich, der sowohl bautechnisch wie auch hinsichtlich der Kostenfolge die Grenzen des Zumutbaren erreicht. Deshalb wird der Ruf nach Installation einer Bauordnung für das Bauen im Bestand immer lauter. Die Konflikte fußen auf dem Umgang mit dem Bestandsschutz, geht ganz oder teilweise verloren, wird in den Bestand durch Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen eingegriffen.Der Gesetzgeber ist sich solcher Zwangslage durchaus bewusst. So sind im öffentlichen Baurecht bereits etliche Bestimmungen verankert, die Vergünstigungen zugestehen. Neben konkreten Tatbeständen ist auch Entgegenkommen über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen denkbar. In der Lehrveranstaltung möchte der Vortragende alle Reglungen zusammentragen, welche das öffentliche Baurecht zum Umgang im Bestand bereits enthält. Solche Bestandssammlung kann als Anstoß dienen, Unzulänglichkeiten aufzuzeigen, um den Gesetzgeber zu motivieren, weitere Bestimmungen zu verfassen, die das Bauen im Bestand nicht unnötig zu erschweren – sei es durch weitere Ergänzungen bestehender Normen, sei durch den Entwurf eines eigenständigen Regelwerks. Das Wissen um den Status quo kann bereits selbstbewussten Umgang mit bisweilen angreifbaren Behördenwünschen stärken. Deshalb ist es wünschenswert, wenn Teilnehmer*innen durch eigene Erfahrungen und Beispiele die Diskussion beleben.Inzwischen wurde auch die Änderungen der NBauO beschlossen, die ab dem 01. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Sie verfolgt weitere Begünstigungen gerade für das Bauen im Bestand, die über die bisherige Rechtslage hinausgehen.
Bestand und Bestandsschutz
Eingriff des Staates
Begünstigungen des Bauordnungsrechts
Begünstigungen des Planungsrechts
Baunebenrecht
Konfliktfälle
Verfahrensregeln
Referenten
LBD a.D. Dr.-Ing. Erich Breyer
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1125-084
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de