Datum
Montag, 05.05.2025,
08:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Ein bestehendes Gebäude umzuplanen und umzubauen, ist bereits eine Herausforderung. Da beißt man sich als Entwurfsverfasser*in und Bausachverständige(er) die Zähne aus, allein um mit vertretbarem Aufwand bestehende Strukturen neuen Bauwünschen anzupassen. Bei der Suche nach Lösungen zur Bewältigung der entwurfstechnischen Ansprüche geraten die rechtlichen Belange leicht in den Hintergrund. Ein zu unbedarftes Herangehen kann schnell ein unangenehmes Aufwachen zur Folge haben, wenn während des Genehmigungsverfahrens Stimmen aus dem Kreis der einzubindenden Behörden laut werden, deren Anliegen die Planungsüberlegungen über den Haufen werfen können. Daher macht es Sinn, sich schon während des Planungsprozesses mit der Rechtlage auseinanderzusetzen. Sie hält inzwischen für solche Fälle Einiges an Vergünstigungen bereit, da der Gesetzgeber erkannt hat, dass das Bauen im Bestand sich rechtlich eben nicht so einfach umsetzen lässt, wie es bei Neubauten möglich ist. Für das Jahr 2024 ist eine weitreichende Änderung der NBauO vorgesehen, deren Begünstigungen über die derzeitige Rechtslage weit hinausgehen. Auch wenn nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist, welche Regelungen endgültig beschlossen werden, sollen im Seminar die bekannten Inhalte vermittelt werden.
Schwerpunkte:
-Bestand und Bestandsschutz
-Eingriff des Staates
-Begünstigungen des Planungsrechts
-Begünstigungen des Bauordnungsrechts
-Baunebenrecht
-Konfliktfälle
Referenten
LBD a.D. Dr.-Ing. Erich Breyer
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (à 45 Min.).
Davon anteilig 8 Fortbildungspunkte für Entwurfsverfasser/innen.
Veranstaltungsnummer
2125-045
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de