Datum
Dienstag, 06.05.2025,
15:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Die Ausschreibung ist als eine der anspruchsvollsten Aufgaben im Planungsprozess einer Baumaßnahme anzusehen, denn sie stellt die Übersetzung der Ausführungsplanung in Text dar und bildet die Grundlage der Verträge mit den Bauunternehmungen. Damit ist die Ausschreibung für die Planungsbüros zugleich eine sehr haftungsträchtige Tätigkeit.
Die Planungsschritte des Ausschreibungsprozesses insgesamt sind für die Objekt- und Fachplanungen in der HOAI in den Leistungsphasen 6 und 7 zusammengefasst und werden dort mit „Vorbereitung der Vergabe“ und „Mitwirkung bei der Vergabe“ überschrieben. Wie in allen anderen Leistungsphasen gilt auch hier, dass in der HOAI lediglich ein Mindestmaß an Leistungen als „Grundleistung“ beschrieben ist. In vielen Baumaßnahmen besteht jedoch Notwendigkeit, Leistungen über die Grundleistungen hinaus, also „Besondere Leistungen“ zu erbringen.
Die Trennlinie zwischen einer Grundleistung nach HOAI und einer Besonderen Leistung liegt in einer Grauzone. Diese Grenze wird von Bauherrin und Planer möglicherweise unterschiedlich verortet. Je nach Standpunkt werden die Aufgaben einer weiter oder enger gefassten Grundleistung oder Besonderen Leistung zugeordnet.
Das gilt nicht nur für die Vergabe von Bauleistungen, sondern ebenso für die Vergabe von Planungsleistungen. Mit der Objektplanung beauftragte Architekten und Ingenieurinnen haben gemäß HOAI im Zuge zweier Grundleistungen der Leistungsphase 1 an der Beauftragung von Planungsbeteiligten mitzuwirken. Der dabei erforderliche Grundleistungsumfang ist nur vage erkennbar und wird auch in der Literatur nicht einhellig beschrieben, so dass eine klärende Verhandlung zum Leistungsumfang und zur Honorierung im Vorfeld der Bearbeitung angebracht ist.
Dieses Feierabendseminar gibt einen Überblick über die Leistungen der Architektinnen und Ingenieure, die laut HOAI im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen stehen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Abgrenzung von Grundleistung und Besonderer Leistung.
Referenten
Dipl.-Ing. Hans Schacht, Architekt und Honorarsachverständiger, Hannover
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 2 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1125-067
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de