Datum
Dienstag, 03.06.2025,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Architektenkammer Niedersachsen
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Ateliergebäude der Architektenkammer
Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen zum Arbeitsstättenrecht in Deutschland vorgestellt. An Beispielen werden die gesetzlichen Anforderungen erläutert, welche für die Planung von Nichtwohngebäuden - also Arbeitsstätten - zu beachten sind.
Ein Teil dieser Anforderungen stimmt (leider) nicht mit dem Bauordnungsrecht (NBauO) überein. Das betrifft beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen Absturz (Höhe von Treppengeländern und Umwehrungen) aber auch die Unterscheidung von Flucht- und Rettungswegen. Und (warum) müssen Notausgangstüren immer auswärts schlagen? Wie gehe ich um mit Abweichungen von der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)?
Sie erfahren, welche Kenntnisse des Arbeitsstättenrechts wichtig für eine erfolgreiche Planung sind. Es erfolgt ein Vergleich der Unterschiede, Zuständigkeiten und möglichen Widersprüchen. Beispiele für Folgen einer nicht ausreichenden Beachtung des Arbeitsstättenrechts werden ebenso aufgezeigt wie „best practice“.
Kurz vorgestellt werden u.a. die folgenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
Referenten
Dipl.-Ing. Timo Leifke, Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit), Sachverständiger Brandschutz (TÜV)
Dipl.-Ing. (FH) Dirk Machan, Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1125-040
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de